Viele der geförderten Edelsteine verfügen leider nicht über die Qualität, welche auf dem Markt gefragt ist. Aus diesem Grund wurden im Laufe der Zeit diverse Methoden entwickelt, um makelhafte Edelsteine zu optimieren und dessen Eigenschaften zu verbessern. Es gibt Behandlungsmethoden, welche grundsätzlich vom Markt akzeptiert werden und nur eine kleine Wertminderung zur Folge haben. Solche Methoden müssen beim Verkauf des Steines nicht zwingend deklariert werden. Es gibt allerdings auch Methoden zur Behandlung von Edelsteinen, welche den Wert drastisch mindern. Die World Jewellery Confederation (CIBJO, in Französisch « Confédération Internationale de la Bijouterie, Joaillerie, Orfèvrerie des Diamants, Perles et Pierres ») bestimmt, welche Behandlungsmethoden im gewerblichen Handel mit Edelsteinen als solche deklariert werden müssen. Nachfolgend eine Übersicht über die gängigsten Behandlungsmethoden. Diese Aufführung ist nicht abschliessend und soll dem Betrachter lediglich einen kleinen Einblick in die Möglichkeiten zur Behandlung eines Edelsteines bieten.

Behandlung mit farblosem Öl / Naturharz:

Die Behandlung mit Öl / Naturharz hat zum Ziel, die Reinheit eines Steines zu erhöhen. Dazu wird der Stein als erstes mit starken Säuren behandelt, um mineralische Verunreinigungen zu entfernen. Danach wird mit einer Vakuumpumpe die Luft aus den im Stein enthaltenen Rissen gezogen. Der Stein wird noch im Vakuum in Öl / Naturharz getaucht. Beim herausnehmen des Steines wird durch den Luftdruck aus der Umgebung das Öl/Naturharz in den Stein gepresst wodurch sich die Risse im Stein füllen und dadurch nicht mehr oder zumindest weniger sichtbar sind. Dabei ist zu beachten, dass dieses Öl oder der Naturharz mit der Zeit austrockenen kann und die erreichte Verbesserung des Steines wieder aufgehoben wird. Diese Behandlungsmethode kann anhand eines Schmelztestes erkannt werden. Bei einer sehr niederschwelligen Behandlung hilft allerdings nur eine infrarotspektrometrische Analyse. Diese Methode wird vor allem bei Smaragden angewandt und ist weitgehend akzeptiert. Eine Deklaration ist gemäss CIBJO nicht zwingend.

Behandlung mit Kunstharz:

Die Behandlung eines Edelsteines mittels Kunstharzes wird auch «stabilisieren» genannt. Dazu wird entweder ein Kunstharz verwendet, welches im UV-Licht aushärtet oder eine Kombination aus zwei Komponenten. Dabei werden die Risse mit der ersten Komponente gefüllt. Nach dem aushärten wird der Edelstein mit der zweiten Komponente versiegelt. Der erzielte Effekt ist der gleiche wie bei der Behandlung mit Naturharz. Auch das Kunstharz löst sich mit der Zeit wieder auf und der erzielte Effekt wird rückgängig gemacht. Die Behandlung eines Steines mit Kunstharz kann mit denselben Methoden erkannt werden, wie es auch bei Naturharz der Fall ist. Diese Behandlungsmethoden wird zum Beispiel bei Türkis verwendet und muss gemäss CIBJO deklariert werden.

Behandlung mit Glas:

Bei bereits facettierten und polierten Edelsteinen können Risse oder Ausbrüche mit Glas gefüllt werden. Dabei kommt dasselbe Material zur Verwendung, wie bei der Herstellung von synthetischen Edelsteinen. Es werden dabei Substanzen verwendet, welche die Edelsteinsubstanz anlösen. Danach wird das flüssige Glas in den Stein bzw. die enthaltenen Risse gepresst und bei der Verfestigung der flüssigen Glasmasse verbindet sich diese mit der angelösten Edelsteinsubstanz. Das Glas kristallisiert mit dem Stein und die Risse werden geschlossen. Der Glasanteil im Edelstein kann dabei bis zu 30% betragen. Häufig wird diese Behandlung bei Rubinen angewendet. Diese Behandlungsmethode hat eine drastische Wertminderung zur Folge und muss gemäss CIBJO zwingend deklariert werden.

Färben:

Grundsätzlich ist eine Färbung nur äusserlich nach abgeschlossenem Schleifprozess möglich und daher gut nachweisbar.

Um diese Beschränkung zu umgehen können bestehende Risse im Edelstein mit einer starken Säure geöffnet werden oder falls nur kleine Risse vorhanden sind können diese mit hoher Hitze erweitert werden. Danach kann die Farbe in das Innere des Steines gepresst werden, wodurch eine Färbung des gesamten Steines erzielt wird. Diese Behandlungsmethode wird zum Beispiel bei Korund (Saphiren und Rubinen) sowie Beryll angewendet. Der Stein verliert durch diese Behandlungsmethode einen Grossteil des Wertes. Gemäss CIBJO muss ein auf diese Art behandelter Stein dementsprechend deklariert werden.

Erhitzen:

Eine der ältesten Behandlungsmethoden für Edelsteine ist das Erhitzen. Durch die Erhitzung des Steines können sowohl Farbe als auch Transparenz positiv beeinflusst werden. Das Erhitzen kann in einem Stein gewisse Oxidationsvorgänge auslösen (Farbverbesserung) oder vorhandene Mineraleinschlüsse auflösen. Es gibt Steine, welche erst durch die Erhitzung zu einem wertvollen Edelstein werden (zum Beispiel entsteht durch das Erhitzen von Zoisit der sehr beliebte Tanzanit). Das Erhitzen wird bei einer Vielzahl von Steinen angewendet, häufig werden zum Beispiel Quarze, Saphire, Rubine oder Aquamarine erhitzt. Diese Behandlungsmethode ist vom Markt grundsätzlich akzeptiert und muss gemäss CIBJO auch nicht deklariert werden.

Bestrahlung:

Werden gewisse Edelsteine mit energiereicher Strahlung bestrahlt, kann es zu starken Farbveränderungen kommen. Unter anderem werden Edelsteine bei dieser Methode mittels Elementarteilchen beschossen (Elektronen & Neutronen). Dabei kommt es vor, dass ein so behandelter Stein im Anschluss an die Behandlung radioaktiv wird. Solche Steine müssen in eine Quarantäne, bevor sie auf den Markt kommen. Diese Behandlungsmethode kommt häufig bei Topasen vor, wodurch eine Farbveränderung von transparent zu blau erreicht werden kann. Eine so erzeugte Farbe ist nicht immer stabil und kann mit der Zeit verblassen. Diese Behandlungsmethode hinterlässt keine sichtbaren Spuren und kann nur mittels einer «Thermolumineszenz-Analyse» nachgewiesen werden. Neben dem Topas werden häufig Turmaline, Saphire und Beryll bestrahlt. Gemäss CIBJO muss diese Behandlung in jedem Fall deklariert werden.

 

Auf dem Markt finden sich nicht nur behandelte sondern auch unzählige gänzlich synthetisch hergestellte «Edelsteine». Es versteht sich von selbst, dass synthetisch hergestellte Steine oder auf eine andere Art erzeugte, nicht natürliche «Edelsteine», als solche deklariert werden müssen. Da solche Fälschungen heute sehr schwer von natürlichen Steinen zu unterscheiden sind empfiehlt sich beim Kauf von Edelsteinen immer ein Zertifikat, welches die Echtheit bescheinigt, zu verlangen oder nur von vertrauenswürdigen Verkäufern zu kaufen.